In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Partnerschaft Schlawien & Naab, München, erhalten Sie hier rechtliche Tipps rund um die Einführung einer Anti-Spam Lösung im Unternehmen.
Anti-Spam Lösungen greifen in die persönlichen Kommunikationswege
des Einzelnen ein, sodass ein Unternehmen nicht einfach nach Gutdünken
verfahren kann. Etliche Aspekte sind entweder mitbestimmungspflichtig oder
machen sogar das explizite Einverständnis jedes Betroffenen notwendig.
Clean MX macht es Ihnen in dieser Hinsicht einfacher, da es
sich bei Clean MX um eine sogenannte Quarantänelösung handelt,
bei der als Spam erkannte E-Mails nicht gelöscht, sondern für
eine bestimmte Zeit aufgehoben werden.
Am besten geht man daher offen und gemeinsam mit den Beschäftigten (bzw. dem Betriebsrat) an die Sache heran. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist empfehlenswert, die sowohl die Frage der privaten Nutzung von E-Mail und Web regelt als auch die der E-Mail-Filterung.
Hinsichtlich der immer wiederkehrenden Wellen von Viren und Würmern sollte keine Überzeugungsarbeit notwendig sein.